Der
Aufsichtsrat kontrolliert und überwacht die Tätigkeit des Vorstands bzw. der Geschäftsführung. Dies ist nach dem deutschen Aktiengesetz seine vornehmste Aufgabe. Mit dieser Aufgabe ist einerseits Ansehen verbunden, andererseits bringt sie ein hohes Maß an Verantwortung mit sich. Das
Aktiengesetz bestimmt ferner, dass der Aufsichtsrat bei seiner Tätigkeit die Sorgfalt eines/r ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiter/in anzuwenden hat. Diesem Sorgfaltsmaßstab kann nur entsprechen, wer neben persönlichen Voraussetzungen, wie Integrität und Gewissenhaftigkeit, auch über die erforderlichen fachlichen Kompetenzen verfügt. Hierzu zählen insbesondere betriebswirtschaftliche und juristische Grundkenntnisse.
Dieser Zertifikatskurs wendet sich gezielt an gegenwärtige und potenzielle Mitglieder von Aufsichtsräten, die über keine betriebswirtschaftliche oder juristische Ausbildung verfügen. Der Kurs vermittelt gezielt das
betriebswirtschaftliche und juristische Know-how, über das ein Aufsichtsratsmitglied unbedingt verfügen sollte.
Ziel des Kurses ist es, den Teilnehmer/innen die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, die sie für eine gewissenhafte Erfüllung ihrer Aufgaben als künftige oder bereits gegenwärtige Mitglieder in einem Aufsichtsrat benötigen und ihnen somit zugleich die Wahrnehmung ihrer Aufgabe zu erleichtern.