Der MAS-Studiengang richtet sich an Führungskräfte und Fachpersonen in der Lebensmittelbranche, die über einen Hochschulabschluss verfügen und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung mitbringen. Personen, die nicht über einen Hochschulabschluss verfügen, werden in begrenztem Rahmen zugelassen (gemäss den Vorgaben des FHR), wenn sie
- über eine gleichwertige Berufsausbildung plus mind. drei Jahre Berufserfahrung verfügen, vorzugsweise in einem Lebensmittelbetrieb oder einem der Lebensmittelbranche nahen Betrieb.
- eine aktuelle Führungsposition innehaben.
- den Nachweis erbringen, dass sie die Fähigkeit zu wissenschaftsbasiertem Arbeiten mitbringen. Dieser Nachweis muss bis spätestens vor Beginn der Masterarbeit erbracht werden. Die ZAHW bietet dafür einen entsprechenden Kurs an, der für Teilnehmende ohne Hochschulabschluss verpflichtend ist.
- eine gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit haben.
- über Englischkenntnisse (Literatur und Präsentationen auf Englisch verstehen) verfügen.
Im Rahmen von Aufnahmegesprächen für «sur-Dossier» BewerberInnen, wird die Eignung für den MAS- Studiengang festgestellt.