Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums der Maschinentechnik:
- Eidgenössische Berufsmaturität mit einer beruflichen Grundausbildung (EFZ) in einem der Studienrichtung verwandten Beruf.
- Eidgenössisch anerkannte gymnasiale Maturität mit Berufspraktikum oder einer mindestens einjährigen geregelten und qualifizierten Berufserfahrung in einem der Studienrichtung verwandten Beruf.
Wer sich für ein Studium der Maschinentechnik interessiert, aber keine entsprechende Berufslehre absolviert hat, muss vor Studienantritt ein i.d.R. zwölfmonatiges, geregeltes und qualifizierendes Praktikum in einem der Maschinentechnik nahestehenden Beruf nachweisen. Praktikumsplatz und geplantes Ausbildungsprogramm müssen vor Praktikumsbeginn durch den Fachbereich Maschinentechnik genehmigt werden. In Ausnahmefällen kann eine Berufstätigkeit ganz oder teilweise auch nachträglich durch den Fachbereich Maschinentechnik anerkannt werden.