Eine Tätigkeit im Berufsfeld der Sozialen Arbeit erfordert eine hohe Sozialkompetenz, Sensibilität für Menschen und soziale Situationen, Belastbarkeit, Kommunikations- und Konfliktfähigkeit, vielfältiges Interesse sowie Kreativität. Untenstehend finden Sie die generellen sowie besonderen Zulassungsbedingungen.
Formale Bildungsabschlüsse
Für die Zulassung zum Bachelor-Studium in Sozialer Arbeit wird einer der folgenden formalen Bildungsabschlüsse vorausgesetzt:
- Berufsmaturität
- Fachmaturität
- Gymnasiale Maturität
- Lehrdiplom, das zum Hochschulstudium berechtigt
- Mittelschulabschluss IMS-F an Rudolf-Steiner-Schulen
- Diplom einer dreijährigen Höheren Fachschule, wenn es mindestens dem Niveau einer anerkannten Berufsmaturität entspricht
- Abschluss einer ausländischen Ausbildung, wenn er mindestens dem Niveau einer anerkannten Berufsmaturität entspricht
- Abschluss des Vorbereitungskurses für Hochschulen für Soziale Arbeit, Akademikergesellschaft für Erwachsenenfortbildung AG AKAD Zürich
- Bestandener Vorkurs und Ergänzungsprüfung PH, Interstaatliche Maturitätsschule für Erwachsene St.Gallen/Sargans (ISME) inkl. Englisch und Französisch auf Niveau B1
Kann keiner der geforderten Bildungsabschlüsse vorgewiesen werden, ist für über 30-jährige eine Aufnahme «sur Dossier» möglich. Gerne helfen wir Ihnen bei Interesse weiter.
DeutschkenntnisseFür fremdsprachige Bewerberinnen und Bewerber muss der Nachweis von ausreichenden Deutschkenntnissen auf Niveau C1 erbracht werden.
Sechsmonatige ArbeitswelterfahrungEs muss ein Nachweis (Arbeitsbestätigung) über 12 Monate Arbeitswelterfahrung mit einem Arbeitspensum von mindestens 50% vorgelegt werden. Sechs Monate davon müssen im Tätigkeitsfeld der Sozialen Arbeit absolviert werden. Die Arbeitswelterfahrung darf max. an zwei verschiedenen Arbeitsorten erfolgen.
Sechsmonatiges Soziales VorpraktikumDer Nachweis über sechs Monate Soziales Vorpraktikum mit einem Arbeitspensum von mindestens 50% in einem Berufsfeld der Sozialen Arbeit ist für alle Vorbildungen und Arbeitserfahrungen zu erbringen. Das Soziale Vorpraktikum darf max. an zwei verschiedenen Arbeitsorten erfolgen.
- Der Abschluss darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.
- Die Dauer des Sozialen Vorpraktikums beträgt bei einem Anstellungspensum von 50-100% sechs Monate und bleibt sich bis zu einem Anstellungspensum von 100% gleich.
- Mit einem Arbeitszeugnis und dem Formular «Bestätigung und Empfehlung» bestätigt die Praxisorganisation die Eignung für das Berufsfeld der Sozialen Arbeit. Die Abklärung erfolgt durch die Praxis anhand unserer Kriterien analog unseres Kriterienkatalogs und Bewertungsrasters.
EignungsabklärungDie Zulassung zum Bachelor-Studium in Sozialer Arbeit wird aufgrund der Anmeldeunterlagen und eines nachträglich eingereichten Dossiers formal sowie qualitativ geprüft und wo nötig, mit einer zusätzlichen Befragung geklärt.
Gebühren
1’000 CHF pro Semester plus zusätzliche Aufwände